Wer uns und unsere Meinung besser kennen lernen will, ist gerne eingeladen, mit uns auch zu anderen Themen zu diskutieren. Senden Sie uns eine E-Mail Mit dem Betreff „Standpunkte“, Uns interessiert auch Ihre Meinung!

Die Standpunkte geben jeweils die Meinung des Autors wieder, nicht die der Partnerschaft. Das hat uns früher schon beschäftigt:

Guter Rat ist teuer?

RA W. H. Riederer – Freiberufler wie Rechtsanwälte und Steuerberater üben selbständige Berufe aus. Sie leben von dem, was sie einnehmen, aber erst nach vielen Abzügen: Miete, Personal, Versicherungen, Bibliothek, Papier, Telekommunikation und vieles mehr.

Natürlich erwartet der Mandant – zu Recht – eine gute Ausbildung der Mitarbeiter. Sie sollen freundlich, kompetent und jederzeit bereit stehen. Die Anwälte und Steuerberater selbst sollen jederzeit erreichbar sein, zuhören, sich intensiv mit der jeweiligen Sache befassen, selbstverständlich die neueste Rechts- und Verwaltungsentwicklung beobachten und die Rechtsprechung kennen, am besten noch persönlich den Sachbearbeiter bei Gericht oder bei der Behörde.

Sie sollen Fristen einhalten, Termine wahrnehmen, Schriftsätze verfassen, geschickte Verträge entwerfen, telefonisch zwischendurch Fragen beantworten, Streit schlichten, Kompromisse aushandeln, Bescheide prüfen, Rechtmittel einlegen, Erfolgsaussichten beurteilen, und so weiter und natürlich möglichst alles schon gestern.

Wir setzen uns ein, argumentieren, formulieren Klauseln, entwickeln Strategien, verhandeln, streiten und kämpfen für die Interessen unserer Mandanten. Wir bilden uns und unsere Mitarbeiter fort, studieren regelmäßig weit über 30 Fachzeitschriften, sind als Dozenten tätig, nehmen an Tagungen teil, engagieren uns in Verbänden und Netzwerken. Wir informieren unsere Mandanten zu wichtigen Rechts- und Steuerfragen, veranstalten Seminare und Informationsabende, schreiben Fachartikel und Bücher.

All das versuchen wir jeden Tag aufs Neue zu leisten, und zwar mit ehrlicher Begeisterung. Weil wir überzeugt sind, dass die Anliegen unserer Mandanten zu wichtig sind, um „aus der hohlen Hand“ oder „Pi mal Daumen“ gelöst zu werden. Guter Rat hat natürlich seinen Preis. Aber das ist nichts gegen den Preis, der bei einem schlechten Rat zu zahlen wäre.

Guter Rat ist nie teuer, sondern sein Geld wert. Schlechter Rat ist teuer, weil er nichts wert ist!

Steuer-CD und Selbstanzeige?

RA W. H. Riederer - Natürlich spricht nichts dagegen, sich Beweismittel zu beschaffen und dafür zu zahlen. Aber illegal erworbene Beweismittel? Man kann zum Ankauf stehen wie man will, Tatsache bleibt, dass die Behörden tätig werden.

Jeder weiß: Die Nichtangabe von Einkünften kann strafbar sein, wenn deswegen zu wenig Steuern erhoben werden. Das Bestrafungsrisiko ist durch die Steuer-CDs erheblich gestiegen. Die Rechtsprechung hat die Regelstrafen verschärft: Freiheitsstrafen können künftig auch ohne Bewährung ausgesprochen werden.

Was aber tun? Den Kopf in den Sand stecken? Sicher eine der schlechtesten Möglichkeiten. Künftig werden insbesondere über Auslandskonten ausdrückliche Erklärungen verlangt. Sind die falsch, kann der deutsche Fiskus über die ausländischen Behörden einen begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung geltend machen und im Ausland Konten einsehen. Das spart die Kosten für Steuer-CDs.

Viele Reuige zeigen sich selbst an. Dadurch kann man der Bestrafung derzeit noch entgehen. Aber nur, wenn man alle relevanten Angaben nachholt und auch alle dann festgesetzten Steuern für die vergangenen bis zu 13 Jahren (!) plus Säumniszuschläge und Zinsen zahlt. Ist man bereits entdeckt, ist Strafbefreiung nicht mehr möglich. Die Anzeige kann nur noch beim Strafmaß milde stimmen. Eine nachfolgend schärfere Beobachtung durch die Finanzbehörden ist aber nicht ausgeschlossen. Häufig liegt der Fiskus aber bei der Steuerfestsetzung schief, Doppelbesteuerungsabkommen werden nicht beachtet, oder in und wegen der Krise sind gar keine Einkünfte angefallen.

Frühzeitig zu handeln und alle Wege in die Legalität zu nutzen, solange es noch geht, nutzt nicht nur der Allgemeinheit, sondern auch dem Betroffenen, der seine Anlagen nicht selten in gutem Glauben begründet hatte. In den letzten Jahren haben wir vielen Mandanten geholfen. Und auch, wenn Zahlen immer weh tut, am Ende überwiegt das gute Gefühl, von einer nicht geringen Last befreit zu sein. Leider ist unsere Vergütung dafür selbst nicht steuerlich abzugsfähig, meint das FG Köln (DStRE 2010, 777), aber Revision ist schon eingelegt (BFH VIII R29/10).

Der Weg in die Legalität führt zu ruhigem Schlaf.

Bagatellen und Kündigungen

RA Ch. Gahle – Wie kann es sein, dass man als dem Kündigungsschutzgesetz unterfallender mittelständischer Unternehmer nicht mehr Herr im eigenen Haus ist und von Gesetzgeber und Gerichten keinerlei Beistand erhält, sobald es um Arbeitnehmer geht? Da spielt es offenbar keine Rolle mehr, wenn diese keine Lust haben zu arbeiten, in die Kasse greifen oder das Betriebsklima vergiften.

Der Arbeitnehmer sei schutzwürdig, heißt es. Der Arbeitgeber müsse seiner sozialen Verantwortung nachkommen. Das ist ja alles schön und gut. Aber wie sieht es denn im Mittelstand wirklich aus? Arbeitnehmer sind häufig nicht nur besser informiert durch Medien und Gewerkschaften. Die mittelständischen Arbeitgeber haben oft auch gar nicht die Zeit, geschweige denn die Mittel, den Aufwand zu betreiben, den Gesetz und Gerichte von ihnen verlangen, um eine Kündigung zu rechtfertigen.

Was muss der Arbeitgeber nicht alles zusammentragen, will er betriebsbedingte Kündigungen durchsetzen: Er muss nachweisen, dass ein wirtschaftlicher Anlass zur Personalreduzierung besteht. Dann muss er auch noch eine oft aufwändige, komplizierte und fehleranfällige Sozialauswahl durchführen. Anderenfalls wird ihm vorgeworfen, den falschen Mitarbeiter entlassen zu haben.

Oder bei verhaltensbedingten Gründen von Low Performern: Hier muss der Arbeitgeber akribisch belegen können, dass der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum nicht sein gesamtes Leistungspotenzial ausgeschöpft hat und wie er versucht hat, den Mitarbeiter wieder auf den richtigen Weg zu bringen.

Aber selbst wenn sich der Arbeitnehmer nachweisbar in rechtswidriger Weise am Eigentum des Unternehmens vergriffen hat, soll der Arbeitgeber ihn nach dem Willen einiger Politiker zukünftig nicht mehr in jedem Fall vor die Tür setzen können. Gefordert wird bei solchen Fällen die Einführung einer gesetzlichen Abmahnpflicht . Dies hätte zur Folge, dass eine Kündigung dann grundsätzlich erst im Wiederholungsfall möglich wäre.

Gerade mittelständische Arbeitgeber sind darauf angewiesen, sich von untragbaren Arbeitnehmern schnell und rechtssicher trennen zu können. Denn sie verfügen nicht über die Kapitaldecke, diese Mitarbeiter über Jahre hinweg mitzuschleifen oder aber aus Angst vor einer Unwirksamkeit der Kündigung mit satter Abfindung auszustatten, damit sie das Unternehmen freiwillig verlassen.

Zum Schutz des Mittelstandes, dem Motor unseres Landes, bedarf es keiner Verschärfung sondern einer deutlichen Lockerung des Kündigungsschutzes.

Straftaten gegen den Chef werden nicht sozial durch lange Beschäftigungszeiten.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

RA W. H. Riederer - Es erstaunt doch immer wieder, wie selbstverständlich viele von uns davon ausgehen, vom Schicksal verschont zu bleiben. Und das, obwohl fast ein jeder im eigenen Umfeld oder Freundeskreis tragische Fälle kennt, in denen Unfall oder Krankheit die ganze Familie in arge Not bringen kann.

Wer nicht mehr für sich rechtlich verbindlich handeln kann, braucht einen Vertreter, klar, heute Betreuer genannt. Aber sollte der eine wildfremde Person sein? Vielleicht sogar eine „Amts“-Person? Was könnte ich in einem solchen Falle davon erwarten? Wird er meine Interessen in meinem Sinne wahrnehmen? Wie kann er wissen, was ich wollte, wenn ich mich nicht mehr äußern kann? Und am Ende geht das noch auf meine Kosten. Überhaupt: Kann so jemand einfach über mich und mein Vermögen verfügen? Will ich eigentlich, dass er und vielleicht noch ein Gericht in meine Angelegenheiten Einblick nimmt? Und was passiert, wenn meine Angehörigen anderer Meinung sind als er? Müssten die nicht eigentlich automatisch mein Betreuer werden?

All diese Fragen stellen sich erst gar nicht, wenn man bei Zeiten vorsorgt: Man stellt einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht aus, und die Bestellung eines möglicherweise fremden Betreuers ist verhindert.

Mit dieser Vollmacht weist sich der Bevollmächtigte aus und kann rechtsverbindlich in meinem Namen Entscheidungen treffen.

Aber woher weiß mein Bevollmächtigter, was ich wollen würde? Ganz einfach: Man sagt es ihm! Mit Gesprächen, konkreten Weisungen oder gar vertraglichen Vereinbarungen kann man in aller Ruhe festlegen, wie in einer solchen für alle, den Betroffenen und seinen Bevollmächtigten, schweren Situation gehandelt werden soll. Mit Ruhe, Bedacht und dem notwendigen gestärkten Selbstvertrauen kann erfolgreich gehandelt werden.

Aber welche Formulierungen richtig sind, wie die Ziele zutreffend erfasst werden, welche Fragen zu stellen und im Vorfeld zu lösen sind, das bedarf eingehender Auseinandersetzung und entsprechend fachkundiger Beratung. So wichtige Fragen kann man nicht mit „Ankreuzen“ beantworten. Das erfordert Einfühlungsvermögen und Erfahrung im Umgang mit ganz persönlichen Wünschen und Vorstellungen. Da werden Fragen angesprochen, die „unter die Haut“ gehen.

Mit Vorsorge Schutz für sich und die Seinen.

Väterrechte stärken

RA Ch. Gahle – Endlich hält die Gleichberechtigung auch beim Sorgerecht Einzug. Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, haben auch Väter unverheirateter Kinder ab sofort einen Anspruch auf Beteiligung an der elterlichen Sorge, sofern dies dem Kindeswohl entspricht.

Die uneingeschränkt zu begrüßende Rechtsprechungsänderung war längst überfällig und entspricht unserer modernen Gesellschaftsstruktur. Denn die enge Verbindung zwischen Trauschein und Familiengründung hat sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend gelockert. Mittlerweile werden rund ein Drittel aller Kinder unehelich geboren. Dass die Väter dieser Kinder grundsätzlich nur dann an wesentlichen Entscheidungen für das Kind – z.B. Schulwahl – partizipieren durften, wenn es die Mutter erlaubte, wurde von vielen Betroffenen richtigerweise als ungerecht empfunden. Denn was ihre Pflichten anging, waren sie den Vätern ehelicher Kinder vollkommen gleichgestellt.

So erfreulich die Entwicklung für betroffene Väter auch ist, ein kleiner Wermutstropfen bleibt dennoch: Ob eine Sorgerechtsbeteiligung des Vaters das beste für das Kind ist, entscheiden im Streitfall die Jugendämter, Gutachter und Gerichte. Dort scheint nach unseren Erfahrungen allerdings nach wie vor die traditionelle Vorstellung vorzuherrschen, dass das Kind stets besser bei der Mutter aufgehoben ist. Es bleibt zu hoffen, dass Stück für Stück auch insoweit ein emanzipiertes Umdenken stattfindet. Hierfür setzen wir uns ein.

Kinder brauchen Mutter und Vater, nicht nur, wenn es ums Finanzielle geht.

CGZP-Prüfungswelle rollt!

RA C. Gahle – Kaum war das Erdbeben nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifunfähigkeit der CGZP abgeklungen, setzte sich die Maschinerie der Sozialversicherungsträger in Bewegung.

Zunächst versuchten sie die betroffenen Zeitarbeitsfirmen über die Aufsichtsbehörde unter Androhung der Verhängung von Ordnungsgeldern oder gar des Erlaubnisentzugs zur freiwilligen Beitragsnachzahlung zu bewegen. Da dieses rechtstaatlich äußerst fragwürdige Vorgehen nicht den erwünschten Erfolg brachte, wurde an höchster Stelle entschieden, den Druck zu erhöhen und die gesamte Branche mit Betriebsprüfungen zu überziehen und so in die Knie zu zwingen.

Dass die Sach- und Rechtslage bis heute nicht abschließend geklärt ist, stört die Sozialversicherungsträger dabei offenkundig wenig. Mehr noch: Zur bequemen und schnellen Auffüllung der leeren Staatskassen haben sie zwischenzeitlich nicht vom Gesetz gedeckte Modelle entwickelt, die ihnen losgelöst vom Einzelfall eine pauschale Berechnung und Festsetzung ihrer angeblichen Beitragsansprüche erlauben.

Glücklicherweise sind die betroffenen Unternehmen den Sozialversicherungsträgern nicht schutzlos ausgeliefert. Allerdings fehlt es ihnen häufig an dem zur erfolgreichen Abwehr von Prüfungen und Beitragsnachforderungen erforderlichen Expertenwissen. Oberflächliche und falsche Berichterstattungen sowie durch „Berater“ (absichtlich?) fehlinterpretierte Gerichtsurteile haben ihr Übriges zur allgemeinen Verunsicherung beigetragen.

Dabei gilt auch für die CGZP-Diskussion: Wer sein Risiko genau kennt, die erforderlichen Vorkehrungen für den Worst Case getroffen hat und über das nötige Rechtswissen verfügt, kann mit guter Perspektive in die Zukunft blicken.

Sicher durch die Betriebsprüfung!

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