Der Steuer-CD-Ankauf durch die Behörden ist umstritten. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist in der politischen Diskussion. Manch einer erwägt deswegen, jetzt noch „reinen Tisch“ zu machen. Besser spät als nie. Aber Achtung, es gilt das „ALLES-UND-NICHTS-PRINZIP“: Die Straffreiheit kommt nur dem zugute, der alles anzeigt und alles nachentrichtet. Und die Behörden dürfen davon noch nichts wissen! Das Risiko, das in verunglückten Angaben steckt, kann der Betroffene nicht halbwegs richtig überschauen, geschweige denn, die Gefahr, dennoch bestraft zu werden, zuverlässig vermeiden.

Erst Recht beim Vorwurf vermeintlich nicht erklärter Einkünfte oder Durchsuchung ist höchste Vorsicht geboten! Im Ermittlungsverfahren muss jedes Wort auf die Goldwaage gelegt werden. Die Behörden wollen die Bestrafung. Schlecht, wenn man sich da unglücklich ausdrückt, weil man sich nicht genau auskennt.

Und: Wer sich nicht sicher ist, ob seine Selbstanzeige „klappt“, sollte sich in keinem Fall an seinen laufenden Steuerberater wenden! Denn: Wäre eine Anzeige nicht strafbefreiend, könnte er künftig keine Steuererklärung mehr für seinen Mandanten fertigen ohne sich selbst strafbar zu machen. Von nun an hätte er Kenntnis von nicht offenbarten Einkünften! Hier hilft der steuerlich und strafrechtlich erfahrene Fremdberater, insbesondere Rechtsanwalt.

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