Durch lebzeitige Vermögensübertragungen lassen sich immer noch interessante steuerliche Effekte erzielen: Alle zehn Jahre können persönliche Freibeträge zur steuerfreien Übertragung genutzt werden, Einkünfte können in der Familie zur Senkung der Progression verteilt werden.

Bei Betriebsvermögen können solche Übertragungen zum Ausgleich für Erb- oder Pflichtteilsverzichte dienen. Nachfolger können stufenweise eingeführt, gebunden und begleitet werden.

Schließlich kann durch geschickte gesellschaftsrechtliche und vertragliche Gestaltung der Wert der Übertragungen gesichert werden, die Verwaltung in der Hand des Schenkers und dessen Versorgung und die seiner Angehörigen gewährleistet bleiben.

Während man seinen Todeszeitpunkt nicht kennt, ist die lebzeitige Übertragung auf den Punkt planbar. So kann man den Wert des zu übertragenden Vermögens, insbesondere Unternehmen, zum Übertragungszeitpunkt beeinflussen.

Expertisen

  • Anteilsübertragungen
  • Familienpool
  • Immobilienübertragung
  • Nießbrauchvorbehalte
  • Pflegevereinbarung
  • Vermögensverwaltungsgesellschaften
  • Widerruf

Veröffentlichungen

  • Riederer, Wolfgang H. - Das ist neu im Verjährungsrecht, Deutsche Erbrechtszeitung 4/2009
  • Riederer, Wolfgang H. - Vererben von Beteiligungen an Personengesellschaften, Deutsche Erbrechtszeitung 3/2005
  • Riederer, Wolfgang H. - Vererben von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, Sparkasse-Finanzgruppe 3/2005
  • Riederer, Wolfgang H. - Vorsorge für die Nachfolge, Sparkasse-Finanzgruppe 3/2005
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