Foto des Eingangsschilds – Steuerberater

Die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung wird nach Steuer- und nach Handelsrecht erstellt. Dabei nutzen wir die steuerlichen Wahlrechte gemäß der abgestimmten Strategie und der persönlichen und privaten Steuerplanung des Unternehmers.

Zugleich fertigen wir die betrieblichen Steuererklärungen, je nach Rechtsform Ihres Unternehmens die Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung sowie die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen.

Zu Finanzierungszwecken bereiten wir die benötigten Kennzahlen und aussagekräftigen Analysen für die Unternehmen und Kreditinstitute ratinggerecht nach Basel II auf und bescheinigen erforderlichenfalls eine Plausibilitätsprüfung nach § 18 KWG, bei der wir die Werthaltigkeit und Vollständigkeit der Bilanz anhand analytischer Prüfungshandlungen untersuchen und im Jahresabschluss vermerken.

Expertisen

  • Aufstellung des Jahresabschlusses für Unternehmen aller Rechtsformen mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenspiegel und - soweit erforderlich - Anhang
  • ausführliche Bilanzberichte mit Bilanzanalyse, Entwicklung der Ertragslage und Bilanzkennzahlen
  • Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG (sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung) mit ausführlichem Bericht
  • Besprechung der Ergebnisse und der wichtigsten Begriffe der Bilanz
  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Zwischenbilanzen für externe und interne Zwecke
  • Gestaltung des Lageberichts
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Der Unternehmer entscheidet, was die Bilanz aussagen soll, nicht das Wirtschaftsjahr!

 Unternehmensbilanz auf Papier

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