Den sorgfältig vorbereiteten, abgestimmten und einmal eingeschlagenen Weg vertreten wir für unseren Mandanten sowohl im Besteuerungsverfahren als auch im Strafverfahren unter Berücksichtigung der grundsätzlich unterschiedlichen Verfahrensordnungen und Ermittlungsziele.

Während es dem Finanzamt um Erzielung von Steuereinnahmen geht, hat die Steuerfahndung bzw. Staatsanwaltschaft auftragsgemäß für Bestrafung zu sorgen: Unterschiedliche Ziele, unterschiedliche Wege, unterschiedliche Ergebnisse müssen in Einklang gebracht werden. Das erfordert aus unserer Sicht nicht nur Erfahrung und Kompetenz, sondern auch in ganz besonderer Weise Vernetzung, Kommunikation und Kooperation. Davon, dass die Verfolgungsbehörden über diese Fähigkeiten verfügen, kann man getrost ausgehen. Die Interessen unserer Mandanten auf Augenhöhe zu vertreten ist unsere Aufgabe.


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