RA W. H. Riederer - Immer wieder werde ich gefragt: „Sie haben doch sicher einen Standardvertrag für mich“. Oder: „Da können Sie mir doch mal schnell ein Muster schicken“.

Klar: Auch wir erfinden das Rad nicht jedes Mal neu. Wir nutzen für unsere Mandanten selbstverständlich unser Know-how und unsere Erfahrungen aus früherer Tätigkeit. Aber: Standard-Verträge passen nur auf Standard-Situationen, sonst nicht! Und: Wer hat schon eine Standard-Situation? Muster können allenfalls Anhaltspunkte für Regelungen geben oder als Checkliste dazu genutzt werden, die regelmäßig auftretenden Probleme abzuarbeiten. Ob der jeweilige Text aber zu der konkreten Problemlage des Betroffenen passt, muss erst noch geprüft werden. Und ganz häufig ist das gerade nicht der Fall.

Deswegen sind Vertragsprüfungen auch keineswegs weniger aufwändig wie die Neuerstellung eines Vertrages, manchmal sogar aufwändiger. Es geht doch nicht um das Text-Schreiben. Die Inhalte sind entscheidend. Bei der Neuerstellung kann man sofort auf den Punkt kommen, das regeln, um was es wirklich geht. Jeder wünscht sich einen möglichst kurzen, prägnanten Vertragstext. Aber natürlich soll alles darin enthalten sein, was wichtig ist. Dieser Konzentrationsprozess allein macht jeden Vertrag schon einzigartig.

Wer sich also nur mal informieren will, was in einem typischen Vertrag steht, der ist mit Musterverträgen gut bedient. In jeder Buchhandlung, ja schon beim Baumarkt gibt es zu nahezu jedem Thema Formulare und Muster. Und wer im Internet sucht, wird überflutet mit Formulierungsvorschlägen. Wer aber selbst vertragliche Verpflichtungen eingehen will, sollte lieber auf Nummer sicher gehen. Nur Fachleute können die Tragweite von Begriffen und Klauseln erkennen, wissen, was dahinter steckt, wie die Rechtsprechung sie bewertet, und kennen notwendige Ergänzungen, Klarstellungen. Natürlich kostet das etwas, dafür kann man sich aber auch darauf verlassen: Qualität gibt es nicht zum Nulltarif, nirgends. Die vermeintliche Ersparnis am Anfang kann leicht zum Gau am Ende werden.

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Wer keine Muster-Ehe hat,
kann mit einem Muster-Ehevertrag nichts anfangen.

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