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| Senkung der steuerlichen Belastungen |
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Bei Steuersätzen von über 50% und Zusammentreffen von mehreren
Steuerarten können bis zu 60% des wirtschaftlichen Erfolges an
den Fiskus abzuführen sein. Das engt Handlungsspielräume
ein. Gleich, ob unsere Mandanten selbst Steuern schulden, für
eine Steuer haften, Steuern für einen Dritten einbehalten und
abführen müssen, Erklärungen abgeben oder Sicherheit
leisten müssen, Bücher oder Aufzeichnungen zu führen
haben: die Komplexität der Steuergesetze, Verwaltungsanweisungen
und Finanzgerichtsentscheidungen nimmt ständig zu.
Gerade im unternehmerischen, aber zunehmend auch im privaten Bereich
entscheiden steuerliche Einflüsse mehr und mehr über Erfolg
oder Misserfolg von Geschäften.
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| Vertretung vor Finanzamt und Finanzgericht |
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Gegenüber dem Finanzamt vertreten wir die Interessen
unserer Mandanten durch fachliche Stellungnahmen, in Rechtsbehelfs-
und notfalls Finanzgerichtsverfahren bis zum Bundesfinanzhof.
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| Steuerplanung |
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Die Besteuerung richtet sich nach Sachverhalten. Gerade
eine frühzeitige Einbindung in geplante Projekte bietet die
Möglichkeit einer steuerminimierten Gestaltung.
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