|
|
 |
| Klageverfahren haben besondere Regeln |
|
|
Je nach Verfahrensweg - Arbeitsgericht, Amts- oder Landgericht, Verwaltungsgericht,
Sozialgericht usw. - gelten besondere Prozessregeln, die über
Erfolg oder Misserfolg entscheiden können. Wer sich hier nicht
auskennt, erfährt schnell Nachteile. Unsere Prozessvertreter
können sämtlich auf eine Vielzahl erfolgreich geführter
Klageverfahren zurückblicken. So schnell lassen sie sich nicht
mehr beeindrucken, weder vom Gericht noch vom Gegner. Das schließt
vernünftige Verhandlung nicht aus, und manchmal ist ein schneller
Vergleich einem jahrelangen Verfahren mit ungewissem Ausgang vorzuziehen
Wenn es darauf ankommt, muss ein Verfahren aber auch einmal ausgefochten
werden können. Ob einem Vergleich beigetreten werden kann oder
nicht, bedarf stets sorgfältiger Abwägung.
|
|
 |
|
| Bundesweite Prozessvertretung |
|
| Seit 2000 können wir als Rechtsanwälte die Interessen
unserer Mandanten vor allen Amts-, Arbeits-, Land- und Verwaltungsgerichten
in der Bundesrepublik selbst wahrnehmen. Die kostenerhöhende
Einschaltung von sog. Korrespondenzanwälten entfällt. Dies
gilt ab dem 01.07.2002 auch für die Oberlandesgerichte. |
|
 |
|
|
 |
Ihre Ansprechpartner
für Rechtsstreitigkeiten |
|
|
|
|
 |
|
Ihre Ansprechpartner
für Steuerverfahren |
|
|
|
|
 |
|
| Vorträge |
|
| Alle Informationen im Überblick: |
|
|
|
 |
|
|