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Prozessvertretung
Klageverfahren haben besondere Regeln
Je nach Verfahrensweg - Arbeitsgericht, Amts- oder Landgericht, Verwaltungsgericht, Sozialgericht usw. - gelten besondere Prozessregeln, die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden können. Wer sich hier nicht auskennt, erfährt schnell Nachteile. Unsere Prozessvertreter können sämtlich auf eine Vielzahl erfolgreich geführter Klageverfahren zurückblicken. So schnell lassen sie sich nicht mehr beeindrucken, weder vom Gericht noch vom Gegner. Das schließt vernünftige Verhandlung nicht aus, und manchmal ist ein schneller Vergleich einem jahrelangen Verfahren mit ungewissem Ausgang vorzuziehen

Wenn es darauf ankommt, muss ein Verfahren aber auch einmal ausgefochten werden können. Ob einem Vergleich beigetreten werden kann oder nicht, bedarf stets sorgfältiger Abwägung.

Erfolgsaussichten

Natürlich können auch wir den Ausgang eines Prozesses nicht garantieren. Aber wenn von vornherein keine Erfolgsaussichten überwiegen, raten wir unseren Mandanten davon ab, einen Prozess zu führen. Unsere Mandanten können Kosten und Nerven sparen und uns lieber mit konstruktiveren Aufgaben betrauen.

 
Fristwahrend...

Nicht selten müssen Verfahren allein zu dem Zweck eingeleitet werden, die Rechte unserer
Mandanten zu erhalten. Wann das der Fall ist, und wann es bessere und kostengünstigere Mittel gibt, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Infolge des neuen Verjährungsrechts ab 2002, lassen sich Fristen nicht mehr wie früher berechnen.

Vertretung vor Finanzgerichten

Gegenüber dem Finanzamt vertreten wir die Interessen unserer Mandanten durch fachliche Stellungnahmen, in Rechtsbehelfs- und notfalls Finanzgerichtsverfahren auch bis zum Bundesfinanzhof.

 
Verteidigung

Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung ermitteln immer häufiger. Wer von Durchsuchungen betroffen ist, tut gut daran, sofort rechtlichen oder steuerlichen Beistand hinzuzuziehen. Erfahrungsgemäß weiß nur der Fachmann, wie man sich verhalten muss, will man keine Rechtsnachteile erleiden.

Bundesweite Prozessvertretung
Seit 2000 können wir als Rechtsanwälte die Interessen unserer Mandanten vor allen Amts-, Arbeits-, Land- und Verwaltungsgerichten in der Bundesrepublik selbst wahrnehmen. Die kostenerhöhende Einschaltung von sog. Korrespondenzanwälten entfällt. Dies gilt ab dem 01.07.2002 auch für die Oberlandesgerichte.
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