Das Steuerrecht ist Vorfrage steuerstrafrechtlicher Tatbestände. Nach ihm entscheidet sich, ob ein bestimmtes Verhalten als Straftat zu betrachten sein kann. Deshalb beginnt die Steuerstrafverteidigung stets mit der Erhebung aller Steuertatbestände, ob bereits den Behörden bekannt oder nicht.

Denn die Vermeidung einer Strafbarkeit ist ebenso wesentlicher Beratungsgegenstand wie die Geltendmachung von Entlastungsmomenten in einem anhängigen Verfahren. Deswegen arbeiten bei uns praxiserfahrene Steuerberater und wirtschaftsrechtlich kompetente Strafverteidiger bereits von Beginn an immer eng zusammen, um eine optimale Besteuerungs- und Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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