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Aktuelles Steuern/Recht
Geschäftsführer handelt unverschuldet, wenn er infolge Beratung in der Krise keinen Insolvenzantrag stellt

23.07.2007– RA Riederer – In einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs handelt der Geschäftsführer ohne Schuld, wenn er auf den Rat eines fachlich qualifizierten Berufsträgers, der über alle wesentlichen Umstände informiert ist, nach eigener gehöriger Plausibilitätsprüfung keinen Insolvenzantrag in der Krise stellt.

Die Anforderungen sind danach klar:

  • Ausreichend qualifizierte Berater sind insbesondere Wirtschaftsprüfer oder in Gesellschafts- oder Insolvenzrecht ausgewiesene Rechtsanwälte
  • Umfassende Dar- und Offenlegung der Verhältnisse, einschl. Übergabe aussagekräftiger Unterlagen (letzte Jahres-/Zwischenabschlüsse) ist unumgänglich
  • Eigene Plausibilitätsprüfung des Rates ist nur möglich, wenn der Rat gutachterlich vorliegt, nur dann kann später noch der Nachweis der Prüfungsmöglichkeit als solcher erbracht werden

In dieser vom BGH nun unterstützten Weise betreuen wir unsere Mandanten bereits seit Jahren. Wir erstellen

  • Finanzübersichten
  • Zwischenabschlüsse
  • Fortführungsprognosen
  • Liquiditätsübersichten
  • Stellungnahmen zur Zahlungsunfähigkeit
  • Stellungnahmen zur Überschuldung
  • Maßnahmenpläne zur Beseitigung der Krise

Geschäftsführer, die unsere Erfahrungen zum Wohl ihrer Gesellschaft nutzen, minimieren zugleich persönliche Haftungsrisiken. Sprechen Sie uns bei Bedarf an, sofort!

  • RA W. H. Riederer 0221-94059420
  • WP/StB Dipl.-Kfm. D. Petersen 0221-94059435
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