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| Geschäftsführer handelt unverschuldet,
wenn er infolge Beratung in der Krise keinen Insolvenzantrag stellt |
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23.07.2007– RA Riederer – In einer neuen Entscheidung
des Bundesgerichtshofs handelt der Geschäftsführer ohne
Schuld, wenn er auf den Rat eines fachlich qualifizierten Berufsträgers,
der über alle wesentlichen Umstände informiert ist,
nach eigener gehöriger Plausibilitätsprüfung keinen
Insolvenzantrag in der Krise stellt.
Die Anforderungen sind danach klar:
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Ausreichend qualifizierte Berater sind insbesondere
Wirtschaftsprüfer oder in Gesellschafts- oder Insolvenzrecht
ausgewiesene Rechtsanwälte
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Umfassende Dar- und Offenlegung der Verhältnisse,
einschl. Übergabe aussagekräftiger Unterlagen (letzte
Jahres-/Zwischenabschlüsse) ist unumgänglich
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Eigene Plausibilitätsprüfung des
Rates ist nur möglich, wenn der Rat gutachterlich vorliegt,
nur dann kann später noch der Nachweis der Prüfungsmöglichkeit
als solcher erbracht werden
In dieser vom BGH nun unterstützten Weise betreuen wir unsere
Mandanten bereits seit Jahren. Wir erstellen
- Finanzübersichten
- Zwischenabschlüsse
- Fortführungsprognosen
- Liquiditätsübersichten
- Stellungnahmen zur Zahlungsunfähigkeit
- Stellungnahmen zur Überschuldung
- Maßnahmenpläne zur Beseitigung der Krise
Geschäftsführer, die unsere Erfahrungen zum Wohl ihrer
Gesellschaft nutzen, minimieren zugleich persönliche Haftungsrisiken.
Sprechen Sie uns bei Bedarf an, sofort!
- RA W. H. Riederer 0221-94059420
- WP/StB Dipl.-Kfm. D. Petersen 0221-94059435
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