10.05.2009–RA Riederer/Gahle – Viele
Mittelständler sind in der „teuren“ GmbH und zahlen
mehr Steuern als sie eigentlich müssten. Die GmbH ist die häufigste
Rechtsform im Mittelstand. Damit soll in der Regel die Haftung für
die unternehmerische Tätigkeit beschränkt werden. Das tut
sie auch. Allerdings tun das auch andere Rechtsformen, haben aber
zusätzlich einige positive Nebenwirkungen: Anders als bei Kapitalgesellschaften
- werden niedrige Gewinne bei Personengesellschaften geringer
besteuert,
- gibt es das Problem der „verdeckten Gewinnausschüttung“
nicht,
- wird bei Vererbung oder Übertragung in die nächste
Generation für die Besteuerung wieder ein wesentlich geringerer
Wert zugrundegelegt,
- können Gesellschaftsanteile ohne Notar übertragen
werden,
- können neue Gesellschafter formlos aufgenommen werden,
- muss der Gesellschaftsvertrag und seine Änderungen nicht
notariell beurkundet werden.
GmbH-Gesellschafter der kleinen und mittleren Unternehmen sollten
deshalb genau prüfen, ob sie nicht wertvolles Kapital und
Möglichkeiten verschenken.
Mit einer Umwandlung in eine Personengesellschaft,
die dieselbe Haftungsbegrenzung aufweist, können sich Unternehmer
ganz neue Freiräume schaffen. Hierfür eignet sich die
GmbH & Co. KG ideal. Durch geschickte Gestaltung ist der laufende
Aufwand nicht höher als bei der GmbH, die Flexibiliät
aber erheblich größer.
Geringere Steuerbelastungen und freieres Handeln
im laufenden Betrieb ebenso wie bei der Aufnahme von Teilhabern
oder der Übertragung von Beteiligungen lässt sich problemlos
erreichen.
Wir sagen Ihnen, was Sie tun müssen, um die
Vorteile der GmbH & Co. KG für sich zu nutzen. Wir analysieren
Ihre Kapitalgesellschaft und prüfen die konkreten Vorteile
im Fall einer Umwandlung in eine Personengesellschaft. Fragen Sie
uns. Nutzen Sie unser Angebot. Eine Beratung kann bares Geld sparen.
Wir haben deshalb einen Check für eine Bearbeitungspauschale
von 250,00 € zzgl. MwSt. vorbereitet, mit dem schnell klar
wird, für wen eine Umwandlung neue unternehmerische Freiheiten
eröffnet.
Unser Angebot
Wir
- führen auf der Grundlage Ihres letzten Jahresabschlusses
einen Steuerbelastungsvergleich durch
- erläutern Ihnen die Wege, wie Sie Ihre Gesellschaft umwandeln
können
- sagen Ihnen nach aktuellem Stand, wie sich die geplante Unternehmensteuerreform
darauf auswirkt.
- berechnen Ihnen dafür – abweichend vom Vergütungsgesetz
– einen Festbetrag von 250,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Dafür benötigen wir von Ihnen:
- Ihren Auftrag ausgefüllt und unterschrieben im Original
[pdf]
- Ihren letzten Jahresabschluss
- die Honorarvereinbarung im Original [pdf]
- den Honorareingang auf unserem Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
BLZ 370 501 98, Kto-Nr. 141 22 741
Nach Eingang sämtlicher Unterlagen sowie des Honorars erhalten
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für Sie feststellen, werden wir Ihnen ein individuelles Angebot
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