Home

 

Aktuelles Steuern/Recht
GmbH oder GmbH & Co. KG?
10.05.2009–RA Riederer/Gahle – Viele Mittelständler sind in der „teuren“ GmbH und zahlen mehr Steuern als sie eigentlich müssten. Die GmbH ist die häufigste Rechtsform im Mittelstand. Damit soll in der Regel die Haftung für die unternehmerische Tätigkeit beschränkt werden. Das tut sie auch. Allerdings tun das auch andere Rechtsformen, haben aber zusätzlich einige positive Nebenwirkungen: Anders als bei Kapitalgesellschaften
  • werden niedrige Gewinne bei Personengesellschaften geringer besteuert,
  • gibt es das Problem der „verdeckten Gewinnausschüttung“ nicht,
  • wird bei Vererbung oder Übertragung in die nächste Generation für die Besteuerung wieder ein wesentlich geringerer Wert zugrundegelegt,
  • können Gesellschaftsanteile ohne Notar übertragen werden,
  • können neue Gesellschafter formlos aufgenommen werden,
  • muss der Gesellschaftsvertrag und seine Änderungen nicht notariell beurkundet werden.

GmbH-Gesellschafter der kleinen und mittleren Unternehmen sollten deshalb genau prüfen, ob sie nicht wertvolles Kapital und Möglichkeiten verschenken.

Mit einer Umwandlung in eine Personengesellschaft, die dieselbe Haftungsbegrenzung aufweist, können sich Unternehmer ganz neue Freiräume schaffen. Hierfür eignet sich die GmbH & Co. KG ideal. Durch geschickte Gestaltung ist der laufende Aufwand nicht höher als bei der GmbH, die Flexibiliät aber erheblich größer.

Geringere Steuerbelastungen und freieres Handeln im laufenden Betrieb ebenso wie bei der Aufnahme von Teilhabern oder der Übertragung von Beteiligungen lässt sich problemlos erreichen.

Wir sagen Ihnen, was Sie tun müssen, um die Vorteile der GmbH & Co. KG für sich zu nutzen. Wir analysieren Ihre Kapitalgesellschaft und prüfen die konkreten Vorteile im Fall einer Umwandlung in eine Personengesellschaft. Fragen Sie uns. Nutzen Sie unser Angebot. Eine Beratung kann bares Geld sparen. Wir haben deshalb einen Check für eine Bearbeitungspauschale von 250,00 € zzgl. MwSt. vorbereitet, mit dem schnell klar wird, für wen eine Umwandlung neue unternehmerische Freiheiten eröffnet.

Unser Angebot

Wir

  • führen auf der Grundlage Ihres letzten Jahresabschlusses einen Steuerbelastungsvergleich durch
  • erläutern Ihnen die Wege, wie Sie Ihre Gesellschaft umwandeln können
  • sagen Ihnen nach aktuellem Stand, wie sich die geplante Unternehmensteuerreform darauf auswirkt.
  • berechnen Ihnen dafür – abweichend vom Vergütungsgesetz – einen Festbetrag von 250,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Dafür benötigen wir von Ihnen:

  • Ihren Auftrag ausgefüllt und unterschrieben im Original [pdf]
  • Ihren letzten Jahresabschluss
  • die Honorarvereinbarung im Original [pdf]
  • den Honorareingang auf unserem Konto bei der Sparkasse KölnBonn, BLZ 370 501 98, Kto-Nr. 141 22 741

Nach Eingang sämtlicher Unterlagen sowie des Honorars erhalten Sie unsere Analyse innerhalb von 5 Werktagen. Soweit wir Handlungsbedarf für Sie feststellen, werden wir Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten.

Testen Sie uns. Wir sind sicher, dass Sie zufrieden sein werden.

 

 

 


 

 

 

 

 

 

ZURÜCK TOP