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Beitragsfalle: Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern und mitarbeitenden Angehörigen - Trügerische Sicherheit!

10.05.2009 - RA Riederer/RA Gahle - Warum mehr zahlen als notwendig?

Nicht selten zahlen Geschäftsführer und mitarbeitende Angehörige in Familienbetrieben über Jahre Sozialabgaben, ohne Ansprüche dafür zu erwerben. Bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz kommt das böse Erwachen, wenn Sozialleistungen ausbleiben:

  • kein Arbeitslosengeld,
  • keine Erwerbsminderungsrente,
  • Kürzung der Altersrente,
  • keine Leistungen aus der Pflegeversicherung,
  • keine Möglichkeit eigener Vorsorge.

Auch Fremdgeschäftsführer und Prokuristen können betroffen sein, ebenso mitarbeitende Gesellschafter. Auf die steuerliche oder arbeitsrechtliche Einordnung kommt es nicht unbedingt an.

ACHTUNG: Auch wenn der Status bereits festgestellt ist, können sich Umstände geändert haben, die zur Leistungsverweigerung berechtigen.

Rechtssicherheit schafft nur die Feststellung im Einzelfall, bei der die Sozialversicherungspflicht verbindlich geklärt wird. Zu Unrecht gezahlte Beiträge können zum Teil noch gerettet und für eine künftige Altersabsicherung eingesetzt werden.

Beispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 € und einem Beitragsatz von 19,7% (2007) stehen 585 € monatlich für eine private Altersvorsorge zur Verfügung: Die gesetzliche Rentenversicherung mach daraus in 35 Jahren eine Monatsrente von 1.350 €, die private Rentenversicherung ca. 1.900 €. Differenz: monatlich ca. 550 €.

Feststellungsverfahren bei den zuständigen Stellen sollen deswegen in diesen Fällen umgehend eingeleitet werden, will man Rechtsnachteile und wirtschaftliche Verluste vermeiden.

ACHTUNG AKTUELL: Nachdem das Bundessozialgericht 2005 für Gesellschaftergeschäftsführer in bestimmten Fällen die Rentenversicherungspflicht festgestellt hat, wurden sie bei einer Beteiligung am Unternehmen in den meisten Fällen aber nachträglich gesetzlich freigestellt. Selbst, wenn das - wie typischerweise bei Fremdgeschäftsführern - nicht der Fall ist, kommt eine teilweise Beitragserstattung in Betracht. Was die meisten Betroffenen nicht wissen: Die Beiträge sind dann nämlich gedeckelt.

Rechtsklarheit ist auch hier dringend erforderlich. Alternativen zur Vermeidung müssen geprüft werden, wir beraten Sie. Nutzen Sie daher unsere Angebote:

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Statusanalyse/Statuscheck

Wir

  • analysieren Ihren Status
  • erstellen eine individuelle Begründung zu Ihrer Sozial- und Rentenversicherungspflichtigkeit

Wir berechnen dafür abweichend von dem Vergütungsgesetz einen Festbetrag von 250 Euro zzgl. ges. MwSt.

Sind Sie betroffen? Rufen Sie uns an oder senden uns Ihre Anfrage.

Wir teilen Ihnen dann umgehend mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Nach deren Erhalt und Eingang des Honorars erhalten Sie innerhalb von fünf Werktagen

  • unser Ergebnis der Analyse und gegebenenfalls
  • Hinweise zur Anpassung, künftige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Ansprüche zu sichern

Ihr Ansprechpartner RA Wolfgang H. Riederer
Tel. 0221/940594-20, Frau Sonja Königsfeld
PDF pdf Anfrage

Statusfeststellung/Beitragserstattung

Wir

  • analysieren Ihren Status
  • stellen Ihren Status-/Erstattungsantrag
  • führen Ihr Verfahren bis zu einem rechtsmittelfähigen Bescheid
  • führen erforderlichenfalls Ihr Widerspruchsverfahren
  • führen sämtliche Korrespondenz und Verhandlungen

Wir berechnen dafür abweichend von dem Vergütungsgesetz einen Festbetrag von 1.500 Euro zzgl. ges. MwSt.

Sind Sie betroffen? Rufen Sie uns an oder senden uns Ihre Anfrage.

Wir teilen Ihnen dann umgehend mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Nach deren Erhalt und Eingang des Honorars erhalten Sie

  • innerhalb von fünf Werktagen das Ergebnis unserer Analyse
  • Kopie unseres Feststellungs-/Erstattungsantrages
  • Kopien sämtlicher Korrespondenz und jeweils aktuelle Sachstandsinformation
  • Kopie unseres Erstattungsantrages bei gesondertem Feststellungsverfahren
  • nach Erteilung den verbindlichen Feststellungsbescheid der zuständigen Stelle
  • Auszahlung erstatteter Beiträge

Ihr Ansprechpartner RA Wolfgang H. Riederer
Tel. 0221/940594-20, Frau Sonja Königsfeld
PDF pdf Anfrage

Weitere Informationen zu unseren Angeboten erhalten Sie von Frau Sonja Königsfeld telefonisch unter 0221/94059420

 

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